Tages-Anzeiger, 24.06.25 | Zum Artikel
Der Parteivorstand präsentiert eine neue Wohninitiative mit Einheimischenklausel. Ein Politanalyst räumt dem Vorhaben gute Chancen ein – doch ein Jurist zweifelt an der Rechtmässigkeit.
Der Vorstand der kantonalzürcherischen SVP möchte Vermietende per Initiative verpflichten, Wohnungen bevorzugt an Einheimische zu vergeben. Der Einheimischenbonus soll erst bei Überschreiten der 10-Millionen-Grenze in der Schweiz aktiviert werden. Gemäss Rechtsprofessor Daniel Moeckli verstösst die Initiative gegen übergeordnetes Bundesrecht. Politologen bezeichnen die Verknüpfung von Wohnungsnot mit Zuwanderung als geschickten Schachzug der SVP.
Am Dienstagabend wird der Vorstand der Zürcher SVP in Wallisellen über seine Pläne für eine neue kantonale Volksinitiative informieren. Das Begehren trägt den Titel «Recht auf Heimat – Wohnige für eusi Lüüt». Es will Vermietende verpflichten, freien Wohnraum «vorrangig» an Schweizer zu vermieten und an all jene Einwohnerinnen, die ihren Wohnsitz während mindestens zehn aufeinanderfolgenden Jahren im Kanton Zürich hatten. So steht es im Initiativtext, der dieser Redaktion vorliegt.
Die beiden Kriterien sind gleichwertig zu verstehen. Was das bedeutet, zeigt folgendes Beispiel: Eine Schweizerin aus dem Kanton Zug und ein Ausländer, der seit elf Jahren im Kanton Zürich wohnt, bewerben sich in Thalwil um dieselbe Wohnung. In diesem Fall hat der Vermieter freie Wahl. Bewirbt sich auch eine Ausländerin aus Zürich, die erst seit fünf Jahren hier lebt, hat sie das Nachsehen.
Die SVP-Wohninitiative gilt nicht sofort
Haben Mieter nach einer Absage den Verdacht, der Einheimischenbonus werde nicht eingehalten, sollen sie sich laut SVP bei mietrechtlichen Stellen wie der Schlichtungsbehörde wehren können. Details wie Sanktionen gegen fehlbare Vermieter sollen, sofern nötig, auf Gesetzesebene geregelt werden.
Aktiviert wird dieser Einheimischenbonus gemäss Initiative, wenn die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 mehr als 10 Millionen beträgt, also knapp eine Million mehr als heute. Das ist gemäss Prognosen des Bundes in 15 Jahren der Fall. 2050 solle die Situation neu beurteilt werden, heisst es im Argumentarium zur Initiative.
Damit verknüpft die Zürcher SVP ihr Initiativprojekt thematisch mit der 10-Millionen-Schweiz-Initiative der nationalen SVP. Das Volksbegehren verlangt eine Begrenzung der Bevölkerung auf 10 Millionen und wenn nötig die Kündigung der Personenfreizügigkeit.
Wohnungsmangel? SVP-Präsident will nicht mehr Wohnungen
Schweizerinnen und Schweizer würden aus dem Kanton Zürich vertrieben, weil sie keine Wohnung mehr finden könnten, sagt Domenik Ledergerber, Präsident der Zürcher SVP. «Dieses Problem lösen wir nur über die Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung.»
Ledergerber kritisiert die Mitte-links-Parteien, welche die Wohnungsnot mit «noch mehr Staat» und Regulierungen lösen wollten. Auf Distanz geht die SVP aber auch zur Zürcher Wirtschaft, die die angespannte Lage auf dem Immobilienmarkt mit forciertem Wohnungsbau lösen will und dafür letzte Woche die neue Plattform «Fürschi Züri» lanciert hat.
SVP-Präsident Domenik Ledergerber geht auf Distanz zur Wirtschaft, die eine Wohnbauoffensive verlangt.
Der Wohnungsbau, so Ledergerber, laufe bereits auf Hochtouren. Seit dem Jahr 2000 gebe es in der Schweiz über ein Drittel mehr Wohnungen, im Kanton Zürich entstünden jedes Jahr 8000 neue Wohnungen. «Und trotzdem reicht es nicht.» Der Hauptgrund dafür seien nicht etwa die Platzansprüche. Seit 2000 seien diese nur noch leicht gewachsen, in den letzten Jahren seien sie sogar leicht rückläufig gewesen.
Zehntausende Ausländer wären von der SVP-Wohninitiative betroffen
Berechnungen dieser Redaktion auf Basis neuer Zahlen des Statistischen Amts zeigen: Von der Initiative potenziell betroffen wären Zehntausende von Menschen. 2024 sind rund 49’000 Ausländerinnen und Ausländer neu in den Kanton Zürich gezogen. Im Visier der Initiative ist aber auch eine unbekannte Anzahl jener 67’000 Personen ohne Schweizer Pass, die innerhalb des Kantons umgezogen sind, aber noch nicht zehn Jahre im Kanton wohnen. Zum Vergleich: 2024 sind im Kanton Zürich 100’000 Schweizerinnen und Schweizer um- oder zugezogen.
Die SVP argumentiert nicht mit diesen Zahlen, sondern mit der Wanderungsbilanz, also der Differenz zwischen Zu- und Wegzug. Hier zeigt sich: In den letzten fünf Jahren sind im Jahresdurchschnitt 18’000 Menschen ohne Schweizer Pass mehr aus dem Ausland zu- als weggezogen. Gleichzeitig sind durchschnittlich 2900 Schweizer Staatsangehörige in andere Kantone gezogen. Deshalb spricht die SVP von einem Verdrängungseffekt.
Umstritten ist, ob ein Einheimischenbonus rechtlich zulässig wäre. Ja, findet die SVP und beteuert, sie habe den Initiativtext von verschiedenen Experten prüfen lassen. Der Bonus sei zeitlich begrenzt, argumentiert sie. Zudem wende der Bund das gleiche Prinzip bereits an: mit dem «Inländervorrang light», also der Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit.
Professor sieht in der Ausländerklausel einen Verstoss gegen Bundesrecht
Ein anderes Fazit zieht Daniel Moeckli. Der Professor für öffentliches Recht an der Universität Zürich kommt zum Schluss, dass der Kantonsrat die Volksinitiative wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht für ungültig erklären müsste.
Das Begehren greife in die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie der Vermieter beziehungsweise Eigentümer ein, argumentiert er. Eingeschränkt werde auch die Niederlassungsfreiheit zuzugswilliger EU-Bürgerinnen und -Bürger, wie sie ihnen das Freizügigkeitsabkommen garantiere. Ein solcher Eingriff ist gemäss Moeckli nur zulässig, wenn eine hinreichende gesetzliche Grundlage geschaffen wird, der Eingriff im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist.
Uni-Rechtsprofessor Daniel Moeckli kommt zum Schluss, dass die SVP-Initiative für ungültig erklärt werden müsste.
Dazu kommt laut Moeckli, dass für die privilegierte Behandlung nicht nur auf die Ortsansässigkeit, sondern auch auf die Nationalität abgestellt werden soll. Zwar fielen Ungleichbehandlungen von schweizerischen und ausländischen Staatsangehörigen nicht unter das Diskriminierungsverbot gemäss Bundesverfassung.
Solche Ungleichbehandlungen seien jedoch nur dann mit dem ebenfalls in der Verfassung verankerten Rechtsgleichheitsgebot vereinbar, wenn es sachliche und vernünftige Gründe für sie gebe, sagt Moeckli. Aber: «Es gibt keinen sachlichen Grund, einen Schweizer, der aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland in den Kanton Zürich ziehen will, gegenüber einer ausländischen Staatsangehörigen, die seit neun Jahren im Kanton lebt, bei der Vermietung von Wohnräumen zu bevorzugen.»
Beim Bund gibt es zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit eines Einheimischenbonus noch keine Einschätzung, wie das Bundesamt für Justiz erklärt.
«Geschickter Schachzug der SVP Zürich»
Politisch könnte die SVP mit ihrem Begehren punkten. Michael Hermann vom Forschungsinstitut Sotomo spricht von einem geschickten Schachzug der SVP, die Wohnproblematik mit ihrem Kernthema Ausländerpolitik zu vermengen. Sachfremd findet er hingegen, wenn sich Vorschriften für Vermietende an der Bevölkerungszahl der Schweiz orientieren. Er selbst fände es sinnvoller, derartige Vorstösse an die Leerwohnungsziffer zu koppeln: Einheimische sollen bei der Wohnungssuche nur dort bevorzugt werden, wo Wohnungsnot herrscht.
Michael Hermann findet es sachfremd, Vorschriften für Vermietende an die Bevölkerungszahl der Schweiz zu koppeln.
Problematisch findet Hermann wiederum, dass die SVP-Initiative vor allem schlechter gestellte Ausländerinnen und Ausländer trifft, die noch nicht zehn Jahre im Kanton wohnen, aber «unsere Strassen bauen und Büros putzen».
Ausserdem hätten Studierende oder innovative Köpfe aus dem Ausland kaum mehr Chancen, eine Wohnung zu finden. «Das würde die Standortattraktivität des Wirtschafts- und Ausbildungskantons Zürich schmälern», sagt Hermann. Insgesamt räumt er der Initiative aber gute Chancen beim Volk ein.
Die SVP will in Zürich das Terrain der SP besetzen
Auch Lukas Golder, Co-Leiter von GFS Bern, spricht von einer geschickten Positionierung der SVP im Wahlkampf. Eine solche Initiative sei oft ein Versuchsballon für weitere Vorstösse in anderen Kantonen und diene der Mobilisierung, stellt er fest. Gemäss seiner Einschätzung setzt die SVP auf Polarisierung bei einem Thema, das ansonsten vor allem die SP besetzt.
Lukas Golder wundert sich über den langfristigen Fokus der Initiative, während die Wohnfrage vielen heute unter den Nägeln brennt.
Die Initiative sei wiederum «überraschend stark auf die Zukunft gerichtet», findet Golder. Folglich stelle sich die Frage der Wirksamkeit. Und das bei einem Thema, das vielen Menschen, die im Grossraum der Stadt Zürich arbeiteten, schon heute unter den Nägeln brenne. Zudem verschleiere die Initiative den direkten Angriff auf die Regeln der Personenfreizügigkeit. «Es ist eine etwas verwirrliche Verknüpfung mit der eigenen nationalen Initiative gegen die 10-Millionen-Schweiz», sagt Golder.
Viele Initiativen scheiterten nicht am Thema, das sie aufbrächten, sondern an den Problemen der Umsetzung, sagt er. Diese Probleme zeichneten sich im vorliegenden Fall bereits bei der Formulierung und der Forderung ab, die erst viel später greifen würde.
In der Zürcher SVP ist das letzte Wort zur Initiative noch nicht gesprochen. Ob die Partei das Begehren definitiv lanciert, entscheiden die Mitglieder am 13. August an einem Sonderparteitag.
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