Initiative
Infolge der unkontrollierten Zuwanderung in unser Land droht uns eine 10-Millionen-Schweiz. Die regelrechte Bevölkerungsexplosion überfordert unsere Infrastrukturen, führt zu einer Überfremdung im Kanton Zürich und akzentuiert sich in einer akuten Wohnungsnot.
Die durchschnittlich netto 18’747 Ausländer, welche pro Jahr aus dem Ausland direkt in den Kanton Zürich einwandern, verschärfen die Wohnungsnot und verdrängen die Zürcherinnen und Zürcher aus dem Kanton Zürich. Durchschnittlich sehen sich jährlich netto 2’419 Schweizerinnen und Schweizer dazu gezwungen, in einen anderen Kanton zu ziehen. Diese Personen verlieren ihre Heimat. Wird die Zuwanderung nicht endlich begrenzt, wird sich dieser Trend weiter verschärfen. «Eusi Lüüt» haben ein Recht auf Heimat.
Deshalb fordert die Zürcher SVP ein Mietvorrang für:
- Schweizerinnen und Schweizer,
- Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren Wohnsitz während mindestens zehn aufeinanderfolgenden Jahren im Kanton Zürich hatten.
Diese Bedingungen treten in Kraft, wenn vor dem Jahr 2050 die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz mehr als 10 Millionen beträgt. Für die Jahre ab 2050 ist die Situation neu zu beurteilen.
Wanderungsbilanz Kanton Zürich 2020 – 2023
| Jahr |
Interkantonale Wanderungsbilanz Kanton Zürich |
Davon Schweizer |
Internationale Wanderungsbilanz Kanton Zürich |
Internationale Wanderungsbilanz Kanton Zürich |
| 2020 | -2’091 | -1465 | 13’157 | -270 |
| 2021 | -5’123 | -3293 | 14’253 | -2’070 |
| 2022 | -3’552 | -2520 | 18’991 | -2’632 |
| 2023 | -3’178 | -2399 | 28’588 | -2’417 |
| Durchschnitt | -3’486 | -2’419 | 18’747 | -1’847 |
Quelle: Statistisches Amt Kanton Zürich
Initiativtext
Kantonale Volksinitiative «Recht auf Heimat – Wohnige für eusi Lüüt»
Die Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 wird wie folgt geändert:
Schutz der Heimat
Art. 110 a. (neu)
Beträgt die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 mehr als 10 Millionen, sind Wohnräume vorrangig zu vermieten an:
a) Schweizerinnen und Schweizer,
b) Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren Wohnsitz während mindestens zehn aufeinanderfolgenden Jahren im Kanton Zürich hatten.
